für BF 17 Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich
Fahrzeuge aus der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
Mindestalter
18/ BF 17 Jahre
Voraussetzungen
Führerschein Klasse B
Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter
24 Jahre
Voraussetzungen
Ab 20 Jahren bei Vorbesitz A2 länger als 2 Jahre
.
Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzungen
keine
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Mindestalter
16 Jahre
Voraussetzungen
keine
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mindestalter
15 Jahre
Voraussetzungen
keine
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
Mindestalter
16 Jahre
Voraussetzungen
keine
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln), Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 25 km/h
Mindestalter
15 Jahre
Voraussetzungen
keine
B196 (A1 für Autofahrer)
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung